Kilimanjaro Tours - AGB zu Reisen in Tansania

AGB

das Kleingedruckte


Wir haben versucht, diese AGB einfach und verständlich zu formulieren, was aber in der «Rechtssprache» nicht ganz einfach ist. Sollten Sie Fragen haben oder einzelne Punkte nicht «verstehen», dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir erklären Ihnen gerne die AGB und wollen hier nichts «verstecken».

 


REISE- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN 2022/23 VON MOUNTAIN TOURS GMBH, 7076 PARPAN

 

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise von Kilimanjaro Tours entschieden haben und danken für Ihr Vertrauen. Kilimanjaro Tours ist ein Brand von Mountain Tours GmbH, nachfolgend Mountain Tours genannt. Es gelten die folgenden Bestimmungen.

 

1. Vertragsabschluss

1.1 Anmeldung

Sie können sich über unsere Website, schriftlich oder über eine von uns anerkannte Buchungsstelle anmelden. Der Vertrag zwischen Ihnen und Mountain Tours kommt durch die vorbehaltlose Bestätigung von Mountain Tours zustande. Wir empfehlen, diese Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen.

Bei Reisen, welche nicht von Mountain Tours organisiert und durchgeführt werden, gelten die Reise und Vertragsbedingungen der jeweiligen Veranstalter. Diese lassen wir Ihnen vor Vertragsabschluss zukommen.

Wichtiger Hinweis Auf der Anmeldung haben Sie Vornamen und Namen genau wie in Ihrem Reisepass anzugeben. Stimmen diese Angaben nicht mit den Angaben im Reisepass überein und müssen deshalb Flugtickets, Visa etc. ein zweites Mal ausgestellt oder geändert werden, müssen wir Ihnen die entsprechenden Kosten in Rechnung stellen. Fluggesellschaften können unter Umständen Namensänderungen wie Annullierungen behandeln, so dass die vollen Annullierungskosten und der neue Flugschein, allenfalls sogar zu einem höheren Preis, bezahlt werden müssen.

 

1.2 Teilnahmebedingungen

Einige Reisen führen in die Berge in Höhen mit bis zu über 5895 Metern über Meer. Je nach gebuchter Reise und dem entsprechenden Programm wandern/trekken wir pro Tag mehrere Stunden. Für die Teilnahme an einigen Reisen ist daher eine gute Gesundheit und entsprechende Kondition vorausgesetzt. Einzelheiten dazu finden Sie in der jeweiligen Reiseausschreibung.

Sollten Sie auf Medikamente angewiesen sein, ist dies auf der Anmeldung zu vermerken. Dies gilt auch für bestehende Krankheiten oder Leiden, welche für die Reise von Bedeutung sein können. Sie sind selber dafür besorgt, für die gesamte Reisezeit genügend Medikamente mit sich zu führen. Der Einkauf vor Ort ist in der Regel nicht möglich. Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob die Einfuhr Ihrer Arzneimittel zulässig ist.

 

2. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Leistungen

Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen entnehmen Sie der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung. Die in der Ausschreibung namentlich genannten Reiseleiter/innen sind nicht Vertragsbestandteil. Mountain Tours behält sich das Recht vor, namentlich genannte Reiseleiter/innen durch andere Reiseleiter/innen zu ersetzen, wenn zwingende Umstände vorliegen (z.B. Gesundheit, nicht erteilte Bewilligungen, etc.).

 

2.2 Reisepreis

Die Preise für unsere Reisen sind in der Ausschreibung ersichtlich. Die Preise verstehen sich pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer/Doppelzelt.

 

2.3 Einzelzimmer/Einzelzelt

Es ist bei den meisten Reisen möglich, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer resp. Einzelzelt zu buchen. Bei Übernachtungen in Lodges am Mount Meru und Kilimanjaro sind keine Einzelzimmer verfügbar. Da gibt es nur Mehrbettzimmer. Dieser Umstand ist im Zuschlag berücksichtigt und berechtigt nicht zu einer Preisreduktion. Die Höhe des Zuschlages für Einzelzimmer/Einzelzelt entnehmen Sie der Reiseausschreibung.

 

2.4 Halbes Doppelzimmer

Alleinreisenden Teilnehmern bieten wir die Möglichkeit, ein Doppelzimmer/Doppelzelt mit anderen Reiseteilnehmern zu teilen. Falls kein/e Zimmerpartner/in gefunden wird, erhalten die Teilnehmer ein Einzelzimmer und der publizierte Einzelzimmerzuschlag wird verrechnet. Ihre Verpflichtung aus der Anmeldung lautet sowohl auf den Preis im Doppelzimmer/Doppelzelt wie auf den Preis mit Einzelzimmerzuschlag. Falls wir Ihnen den Zuschlag für Einzelzimmer nachträglich verrechnen müssen, handelt es sich somit nicht um eine Vertragsänderung, welche zu einer kostenlosen Annullierung berechtigen würde.

 

2.5 Kleingruppe

Für die Durchführung von Gruppenreisen zu den ausgeschriebenen Preisen besteht eine Mindestteilnehmerzahl. Viele Reisen werden auch mit weniger Teilnehmern durchgeführt. Details und Kleingruppenzuschläge finden Sie in der Reiseausschreibung. Bei Gruppenreisen gilt die Anmeldung des Reisenden sowohl bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wie auch für die Durchführung der Reise mit Kleingruppenzuschlag.

 

2.6 Zahlungsbedingungen

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie unsere Bestätigung. Diese gilt zugleich als Rechnung.

Die Anzahlung beträgt 25% des Gesamtpreises, mindestens aber CHF 500.– pro Person, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann Mountain Tours nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3 geltend machen.

 

2.7 Preisänderungen

Wir behalten uns vor, aus folgenden Gründen die Preise erhöhen, sofern diese bei Vertragsabschluss noch nicht eingetreten oder voraussehbar gewesen sind:

  • Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, erhöhte Nationalpark- oder Trekkinggebühren etc.)
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
  • Wechselkursänderungen
  • erklärbare Druckfehler

Wir geben Ihnen Preiserhöhungen spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Gesamtpreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Zuschläge für Einzel- statt Doppelzimmer und Kleingruppenzuschläge gemäss Reiseausschreibung fallen nicht unter diese Regelung.

 

3. Umbuchungen, Annullationsbedingungen, Reiseabbruch durch Teilnehmer

3.1 Annullation und Umbuchung durch Teilnehmer

Eine Annullation oder Umbuchung muss schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Zusätzlich zu den untenstehenden Annullationsgebühren wird für Annullierungen oder Umbuchungen bei Gruppenreisen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 pro Person erhoben. Bei Privatreisen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 350 pro Person erhoben. Ebenfalls gehen Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa und ausgestellte Flugtickets zu Ihren Lasten. Aufgrund der notwendigen langfristigen Planung müssen wir die Flugtickets sehr früh buchen. Unter Umständen können Flugtickets nicht annulliert oder umgebucht werden, so dass die Fluggesellschaft den gesamten Flugpreis in Rechnung stellt.

Bei kurzfristigen Umbuchungen/Annullierungen werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Gebühren (in % vom Gesamtreisepreis) erhoben:

Bis 60 Tage vor Abreise 30 %

59–30 Tage vor Abreise 50 %

29–00 Tage vor Abreise und «no show» 100 %

Umbuchungen sind nur im Rahmen der publizierten Reisedaten und mit ausdrücklicher Zustimmung von Mountain Tours möglich. Umbuchungen werden wie Annullierungen behandelt. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation/Umbuchung. Fällt dies auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend.

 

3.2 Ausnahmen

Je nach gebuchter Leistungsart (z.B. Hotelupgrades oder Hotels der höchsten Klasse, Reisen mit Spezialbewilligungen, etc.) und Reisezeitraum (z.B. Reisen mit Klosterfesten, etc.) können abweichende Bedingungen mit bis zu 100 % Annullationskosten des Reisepreises ab Buchungszeitpunkt gelten. Dies ist auf der Rechnung/Bestätigung ersichtlich.

 

3.3 Vorzeitige Rückreise, Reiseabbruch durch Teilnehmer

Falls Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Unsere Reiseleitung oder lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz-) Kosten zu Ihren Lasten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen Ihrer Reiseversicherung.

 

4. Annullation, Programmänderung, Reiseabbruch durch Mountain Tours

4.1 Mindestteilnehmerzahl

Unsere angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Wird diese für Ihre Reise nicht erreicht, so sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Wird bei der Ausschreibung ein Kleingruppenzuschlag publiziert, kann Mountain Tours die Reise auch als Kleingruppe durchführen (siehe dazu Ziffer 2.5). Im Falle einer Reiseabsage werden Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

4.2 Programmänderungen Annullation der Reise, Reiseabbruch

Mountain Tours behält sich insbesondere auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, falls unvorhergese-hene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Höhere Gewalt, Streiks, behördliche Massnahmen, Elementarereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Erdbeben, Lawinen, Schneefälle, Unwetter, etc.), Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse oder andere Umstände, welche die Reise verunmöglichen, erheblich erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer mit sich bringen. 

Sollten diese Änderungen vor Abreise eintreten, werden die bereits bezahlten Beträge zurückerstat-tet nach Abzug bereits angefallener Kosten (wie z.B. Kosten für Visa und Permit, ausgestellte Flugtickets, Zahlungen an Hotels etc.). Solche bereits angefallenen und nicht rückerstattbaren Kosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. 

Sollten diese Änderungen während der Reise ein-treten, dann richten sich Ihre Rechte nach Ziffer 8. Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle während der Reise nötig sein durch Umstände, welche nicht in der Verantwortung von Mountain Tours liegen (siehe Aufzählung oben), gehen mögliche Zusatzkosten zu Lasten des Reisenden. 

 

5. Mitwirkungspflichten, Gesundheit der Teilnehmer

5.1 Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Teilnehmer den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen.

Teilnehmer, welche die Reisegruppe nachhaltig stören; nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen oder sich oder andere Teilnehmer durch ihr Verhalten gefährden, können von der Reiseleitung ausgeschlossen werden. Rückreisekosten etc. gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.

 

5.2 Sollte ein Teilnehmer gesundheitliche Probleme bekommen, ist der Reiseleiter berechtigt, die notwendigen medizinischen, transporttechnischen und anderen notwendigen Massnahmen zu ergreifen, wie sie im Zeitpunkt des Eintreffens des Vorfalles als angemessen erscheinen. Die Kosten aufgrund solcher Massnahmen gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

6. Versicherungen

Der Abschluss einer Annullationskosten- sowie Unfall- und Krankenversicherung mit Deckung von Extrarückreisekosten ist obligatorisch. Mountain Tours vermittelt keine Reiseversicherungen, aber gerne sind wir auf ausdrücklichen Wunsch Ihrerseits behilflich. Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft oder bei einer auf Reiseversicherungen spezialisierten Versicherung.

 

7. Pass, Visa, Impfungen etc.

7.1 Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie verantwortlich. Sollten die Reisedokumente nicht korrekt oder vollständig sein, kann Ihnen der Flug verweigert werden oder es kann zu einer Einreiseverweigerung kommen mit zwangsweiser Rückführung. Diese Kosten haben Sie zu tragen.

 

7.2 Reisedokumente

Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Pass, etc. sind Sie verantwortlich.

 

7.3 Visa

Mountain Tours weist in den Programmbeschreibungen auf die gültigen Einreisebestimmungen hin. Diese können kurzfristig ändern. Informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Botschaften. Für unsere Reisen benötigen Sie in der Regel ein Visum. Bei lokal geführten Reisen und individuell zusammengestellten Reisen sind die Visa in der Regel nicht inbegriffen (siehe im entsprechenden Reiseprogramm). Sie sind für die Einholung der benötigten Visa zuständig. Bei Reisen mit inbegriffenen Visakosten wird dieses direkt an der Grenze eingeholt und Mountain Tours gibt Ihnen den passenden Betrag in bar mit. Mountain Tours ist für die Erteilung des Visums nicht verantwortlich. Sollte ein Visum einem Reiseteilnehmern verweigert werden (falls ein Reiseteilnehmer in der Vergangenheit Bestimmungen im Land nicht eingehalten hat, Visafristen überzogen oder aus anderen Gründen), dann liegt dieses Risiko beim Reiseteilnehmer und es kommen die Annullierungsbedingungen zur Anwendung.

 

7.4 Verweigerung der Einreise

Wird dem Teilnehmer die Einreise ins Reiseland verweigert aus Gründen, welche nicht in die Verantwortung von Mountain Tours liegen, dann haftet Mountain Tours nicht. Allfällige Zusatzkosten oder Annullationskosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

7.5 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen

Angaben zu vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen sowie Gesundheitsbestimmungen sind im Reiseprogramm zu finden oder werden Ihnen bei Buchung der Reise mitgeteilt und in der Bestätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen individuellen Impfschutz etc. zu informieren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.healthytravel.ch oder unter www.osir.ch.

 

8. Haftung

8.1 Allgemein

Mountain Tours hat die Katalogausschreibungen und die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise fachmännisch organisiert.

 

8.2 Ausfall von Leistungen

Mountain Tours vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Schweizer oder der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine Vermögensschäden etc.) ist auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen, siehe Ziffer 8.3.1

 

8.3 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

8.3.1 Internationale Abkommen, nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze, Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich Mountain Tours auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationalen Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug-, Eisenbahn-, und Schiffsverkehr). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

8.3.2 Haftungsausschlüsse

Mountain Tours haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:

  • Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen, Nichtbefolgung von Anordnungen etc.)
  • Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, welche an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind.
  • Höhere Gewalt und unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände wie Streiks, behördliche Anordnungen, Entzug von Landerechten, fehlende Fahrbewilligungen, Elementarereignisse (z.B. Na-turkatastrophen, Erdbeben, Lawinen, Schneefälle, Unwetter, etc.), Epidemien, Unruhen, kriegeri-sche Ereignisse oder andere Umstände.
  • Programmänderungen infolge Flugplanänderungen oder Flugverspätungen.

 

8.3.3 Lokale Veranstaltungen

Mountain Tours haftet nicht für Aktivitäten und Ausflüge, welche am Reiseziel gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind.

 

8.4 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude

Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustration etc. haftet Mountain Tours nicht.

 

8.5 Verwirkungs- und Verjährungsfristen

Sollten Sie Ihre Ansprüche nicht innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende bei Mountain Tours anmelden, verwirken sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung etc. (siehe Ziffer 9). Sämtliche Ansprüche verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere gesetzliche Verwirkungs- und Verjährungsfristen. Gleiches gilt für längere zwingende, vertraglich nicht abänderbare Verwirkungs- und Verjährungsfristen.

 

9. Beanstandungen

9.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen

Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung oder dem betroffenen Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ermöglicht in der Regel eine direkte Abhilfe vor Ort. Ihre Beanstandung vor Ort mit Abhilfeverlangen ist eine zwingende Voraussetzung um später Ersatzansprüche irgendwelcher Art geltend zu machen.

 

9.2 Wird vor Ort keine Lösung gefunden

Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Reiseleiter, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

 

9.3 Nach Ihrer Rückkehr

War vor Ort keine befriedigende Abhilfe möglich, müssen Sie Ihre Beanstandung sowie die Bestätigung, die Sie vor Ort eingeholt haben, innerhalb 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich bei Mountain Tours oder Ihrer Buchungsstelle einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen und verwirken sämtliche Ansprüche (Ziffer 8.5).

 

10. Verspätete Rückreise, Planung nach Ihrer Rückkehr

Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für die zwei Folgetage keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.

 

11. Schweizer Reisegarantie

Mountain Tours ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch

 

12. Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Mountain Tours, bzw. dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich, Telefon 044 485 45 35

E-Mail info@ombudsmann-touristik.ch

 

13. Datenschutz

13.1 Mountain Tours untersteht dem Schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Kundendaten im Rahmen dieser Gesetzgebung. Mountain Tours speichert die von Kunden an Mountain Tours übermittelten Daten und leitet diese, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, an die Leistungserbringer weiter. Mountain Tours und/oder die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen verpflichtet sein, diese Daten Behörden zu übermitteln oder ihnen zugänglich zu machen.

 

13.2 Wenn Sie Mountain Tours Angaben zur Gesundheit machen oder über Medikamente informieren, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Mountain Tours diese Angaben bearbeiten darf, sie soweit notwendig an die Reiseleitung weitergibt und sowohl Mountain Tours wie die Reiseleitung berechtigt sind, diese Informationen im Notfall an kompetente Stellen weiterzuleiten.

 

13.3 Wenn Mountain Tours die Visa für die Teilnehmer einholt, werden die Daten der zuständigen Botschaft/Behörde übermittelt, welche diese gemäss den für sie anwendbaren Bestimmungen bearbeitet.

 

13.4 Mountain Tours kann die Kunden von Zeit zu Zeit über neue Angebote etc. informieren. Die Kunden haben die Möglichkeit, diesen Service jederzeit kostenlos zu stornieren. Die entsprechenden Angaben finden Sie im Versand oder senden Sie eine Mitteilung an info@kilimanjarotours.ch

 

13.5 Mountain Tours und die Leistungserbringer behalten sich das Recht, diese Daten zur Durchsetzung berechtigter Interessen den zuständigen Behörden zu übermitteln. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

 

13.6 Im Weiteren gilt die Datenschutzbestimmung auf www.kilimanjarotours.ch.

Bei Fragen zu Datenschutz wenden Sie sich bitte an Mountain Tours unter info@kilimanjarotours.ch

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Mountain Tours ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Chur, Schweiz vereinbart.

 

15. Redaktionsschluss

Der Redaktionsschluss erfolgt im Dezember 2023. Mountain Tours behält sich Änderungen von Preisen und Angeboten nach diesem Zeitpunkt vor.

 

Wir wünschen eine schöne Reise

 

das Team von 

Mountain Tours GmbH

7076 Parpan